[Covid] Ist Deutschland das schwarze Schaf der Kurzarbeit in der EU?
Unter der Vielzahl von Hilfsprogrammen, die in den verschiedenen EU-Ländern für die von der Covid-Pandemie betroffenen Unternehmen eingerichtet wurden, gibt es eine Konstante: die Kurzarbeit.
Die Unternehmen, deren Tätigkeit aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Gesundheitskrise reduziert wurde, konnten ihre Mitarbeiter in Europa in Kurzarbeit schicken. Das gemeinsame europäische Ziel war es, Unternehmen bei der Erhaltung ihrer Arbeitskraft zu unterstützen.
Allerdings sticht Deutschland derzeit durch eine ganz besondere Positionierung heraus: Ausländischen Unternehmen, die Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen, aber keine feste betriebliche Struktur haben, wird der Vorteil der Kurzarbeit verwehrt, obwohl für diese Mitarbeiter in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden! Diese Position widerspricht wahrscheinlich sowohl dem deutschen als auch dem europäischen Recht.
Meine Kolleginnen aus dem Arbeitsrecht von der Kanzlei ESC haben einen ausgezeichneten Artikel zu diesem Thema geschrieben: „Wird ausländischen Arbeitgebern das Kurzarbeitergeld zu Unrecht vorenthalten?„. (Hier finden Sie den Artikel in englischer Sprache).
Wenn Sie als betroffenes Unternehmen planen, noch im Jahr 2021 (die Maßnahmen der Kurzarbeit werden in Deutschland bis Ende 2021 verlängert) Kurzarbeit für Ihre in Deutschland ansässigen Mitarbeiter zu nutzen, ist die Vorbereitung Ihres Falles im Vorfeld und eine Begleitung durch spezialisierte Anwälte unerlässlich, um zu versuchen, die Wahrung Ihrer Rechte zu gewährleisten.