Spenden und Steuern
Ein Wort zu Ihnen
Sie sind ein Verein und möchten Unternehmen oder Privatpersonen zu einer Spende für Ihren Verein bewegen.
Sie sind ein Verein und möchten wissen, ob Sie für an Ihren Verein gezahlte Spenden Steuerbescheinigungen ausstellen dürfen.
Sie wollen als Unternehmen oder Privatperson spenden und möchten wissen, ob und wie Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen können.
Steuern in Frankreich
Vereine, die Spenden von Unternehmen oder Privatpersonen erhalten, dürfen Steuerbescheinigungen ausstellen, damit die Spender die entsprechenden Beträge von der Steuer absetzen können.
Die nachfolgende Tabelle zeigt im Überblick die steuerlichen Anreize für Spenden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die steuerlichen Anreize für Spenden im Überblick.
Mäzenatentum
Spender, die ihre Spenden steuerlich absetzen können
Art der Spende
Voraussetzung für Spenden
Begünstigte Organisationen
Höhe der Steuerersparnis
Art. 238 CGI (franz. all. Steuergesetzbuch)
- Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen
- Einkommensteuerpflichtige Unternehmen
- Geldspende
- Sachspende (zur Verfügung gestellte Materialien, Räumlichkeiten, Mitarbeiter)
- Es erfolgt keine Gegenleistung für die Leistung des Spenders
- Achtung: Eine Zuwendung darf nicht mit Sponsoring verwechselt werden, bei dem es sich um eine finanzielle Unterstützung als Gegenleistung für eine direkte Leistung des Gesponsorten handelt
- In Art. 200 CGI genannte Einrichtungen mit Sitz in Frankreich oder der EU, d. h. insbesondere:
- Anerkannte Stiftungen oder Vereine mit Nutzen für die Allgemeinheit
- Dem Gemeinwohl dienende Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Soziales, humanitäre Hilfe etc.
- Steuerersparnis in Höhe von 60 % der Zuwendung, maximal 5 Promille des Umsatzes
Steuerersparnis (Art. 200 CGI) - In Frankreich steueransässige Privatpersonen
- Einkommensteuerpflichtige Unternehmen
- Geldspende
- Mitgliedsbeiträge
- Kosten für Freiwillige (auf Nachweis)
- Es erfolgt keine direkte oder indirekte Gegenleistung für die Leistung des Spenders
- Beispiele:
- Die Einräumung eines Stimmrechts (institutionelle Gegenleistung) stellt keine Gegenleistung dar
- Die Erbringung einer Dienstleistung als Gegenleistung für eine Spende oder der bevorzugte Zugang zu Beratungsleistungen ist eine Gegenleistung, es sei denn, diese Dienstleitungen stehen der Allgemeinheit unabhängig davon offen, ob es sich um Spender handelt oder nicht
- In Art. 200 CGI genannte Organisationen mit Sitz in Frankreich oder der EU, d. h. insbesondere:
- Anerkannte Stiftungen oder Vereine mit öffentlichem Zweck
- Dem Gemeinwohl dienende Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Soziales, humanitäre Hilfe etc.
- Einkommensteuerersparnis in Höhe von 66 % der Zuwendung, maximal 20 % der zu versteuernden Einkünfte
Unser Service für Sie
Altexis berät und begleitet Sie umfassend:
- Wir können prüfen, ob Sie als Verein die Voraussetzungen für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen erfüllen
- Wir können für Sie eine verbindliche Steuerauskunft beantragen, um für Sie die Möglichkeit der Ausstellung von Steuerbescheinigungen sicherzustellen